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  • Langfristiger Aufenthalt

    Langfristiger Aufenthalt (Gebühren) Vorschriften 2009 traten am 7. September 2009 in Kraft
    Langfristiger Aufenthalt (Gebühren) Vorschriften 2009: S.I. Nr. 287 von 2009.pdf 

    Gebühr für langfristigen Aufenthalt
    • Die vorgeschriebene Gebühr für langfristigen Aufenthalt beträgt 500 €. Sobald eine positive Entscheidung über die Bewerbung getroffen wurde, wird dem/der Bewerber/in ein Genehmigungsschreiben zugestellt. Dieses Schreiben setzt den/die Bewerber/in darüber in Kenntniss, dass ihm/ihr der langfristige Aufenthalt gewährt wurde und bittet darum, die vorgeschriebene Gebühr innerhalb von 28 Tagen zu bezahlen.
    • Die vorgeschriebene Gebühr kann durch Bankwechsel oder Postanweisung bezahlt werden, an den Generalsekretär, Ministerium für Justiz und Gleichheit. Zahlungen in Form von persönlichen oder Unternehmensschecks können nicht akzeptiert werden.
    • Sobald die vorgeschriebene Gebühr bezahlt ist und alle anderen Kriteria erfüllt wurden, wird ein Schreiben an den/die Bewerber/in oder seinen/ihren Anwalt/rechtlichen Vertreter gesendet, in dem ihm/ihr langfristiger Aufenthalt auf Stempel 4 für 5 Jahre gewährt wird. Es wird weiterhin ein Schreiben an die GNIB ausgestellt, das sie über die Entscheidung, langfristigen Aufenthalt zu gewähren, informiert und darüber, dass der entsprechende Stempel an den/die Bewerber/in gegeben werden muss (Stempel 3 oder 4).
    Bitte beachten Sie: Wenn die vorgeschriebene Gebühr nicht innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung des Genehmigungsschreibens bezahlt wird, wird dieser Bereich sich nicht weiter mit dem/der Bewerber/in befassen. Jedoch sollten Bewerber, die den langfristigen Aufenthaltsprozess später beenden möchten, sich bewusst sein, dass einige Schritte des Prozesses eventuell wiederholt werden müssen und dass dies zu weiteren Verzögerungen führen kann.

    Erneuerung der langfristigen Aufenthaltserlaubnis
    Um Ihre langfristige Aufenthaltserlaubnis zu erneuern, brauchen Sie keine neue Bewerbung einzureichen. Besuchen Sie einfach Ihr örtliches Einwanderungsbüro, um Ihre langfristige Aufenthaltserlaubnis zu erneuern.

    Bewerbungen von Ärzten, die beim Irish Medical Council registriert sind
    Das Irish Medical Council (irischer medizinischer Rat) hat vor kurzem sein Register in die folgenden Abteilungen umstrukturiert:
    1. Auszubildende Spezialisten-Abteilung
    2. Allgemeine Abteilung
    3. Spezialisten-Abteilung.
    Es versteht sich, dass Ärzte von der allgemeinen Abteilung in die auszubildende Spezialisten-Abteilung und/oder die Spezialisten-Abteilung wechseln können. In solchen Fällen müssen Sie als Bewerber/in Zertifikate des Irish Medical Council bereitstellen, die bestätigen, dass Sie die erfolderlichen 60 Monate Aufenthalt haben.

    Ich habe eine geschäftliche Aufenthaltserlaubnis. Kann ich mich um langfristigen Aufenthalt bewerben?
    • Zurzeit werden die Prozeduren in Bezug auf Bewerbungen von Menschen, die eine geschäftliche Aufenthaltserlaubnis besitzen, noch entworfen.

    Ich besitze eine Green Card (Arbeits)-Erlaubnis, aber ich habe auch eine Arbeitsgenehmigung. Kann ich mich um langfristigen Aufenthalt bewerben?
    • Wenn Sie sowohl eine Arbeitsgenehmigung als auch eine Green Card (Arbeits)-Erlaubnis besitzen, können Sie sich um langfristigen Aufenthalt bewerben. Jedoch müssen Sie auch die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, die oben beschrieben wurden.

    Ich arbeite gerade in Irland unter Aufnahmevereinbarungsbedingungen, aber ich habe auch eine Arbeitserlaubnis. Kann ich mich um langfristigen Aufenthalt bewerben?
    • Wenn Sie sowohl eine Arbeitserlaubnis besitzen und auch in Irland unter Aufnahmevereinbarungsbedingungen arbeiten, können Sie sich um langfristigen Aufenthalt bewerben. Jedoch müssen Sie auch die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, die oben beschrieben wurden.

    Bitte beachten Sie: Wenn Sie entlassen wurden, sollten Sie für mehr Informationen die Seite www.inis.gov.ie „Policy for 5 year workers and redundant workers“ in Bezug auf die Aufrechterhaltung einer Aufenthaltserlaubnis besuchen.