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  • EU-Vertragsrechte

    Diese Informationen sollen Bewerbern beim Umgang mit dem Abschnitt über EU-Vertragsrechte helfen. Sie enthalten keinen rechtlichen Rat und sollen nur als Orientierungshilfe dienen.

    Häufig gestellte Fragen über die EU-Vertragsrechte können Sie unter EU-Vertragsrechte FAQfinden.

    Bewerbungen für Kinder unter 16 Jahren

    Bitte beachten Sie, dass EU-Vertragsrechtsbewerbungen für jedes Kind, das die Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb des EWR besitzt und in Irland als Familienmitglied eines Bürgers der Union wohnt, durchgeführt werden muss, einschließlich Kinder unter 16 Jahren.

    Bewerbungen um eine EU3 Daueraufenthaltskarte

    Da die Bearbeitung der Bewerbungen bis zu sechs Monate dauern kann, sollten sich Bewerber 6 Monate vor dem Auslaufen Ihrer Aufenthaltskarte um ihre EU3 Daueraufenthaltskarte bewerben.

    EU-Vertragsrecht Bemerkung zu Fällen des Zurückbehaltungsrechts

    Eine Bewerbung um eine EU3 Daueraufenthaltskarte, die basierend auf zurückbehaltenen Rechten gemacht wird, wird nicht akzeptiert, es sei denn, der/die Bewerber/in mit Staatsangehörigkeit von Ländern außerhalb des EWR wurde schon für die Zurückbehaltung der Aufenthaltskarte auf individueller Basis akzeptiert. Eine Bewerbung um Zurückbehaltung einer Aufenthaltskarte kann mit Formular EU5 durchgeführt werden (s. unten). Zurückbehaltung einer Aufenthaltskarte ist notwendig, wenn der EU-Bürger, der der Familienangehörige des Staatsangehörigen eines Landes außerhalb des EWR ist, gestorben oder ausgereist ist, oder im Falle einer Scheidung oder Aufhebung der Ehe zwischen dem Staatsangehörigen eines Landes außerhalb des EWR und dem EU-Bürger.

    Gesetzgebung

    Richtlinie 2004/38/EC über das Recht von EU-Bürgern und ihren Familienmitgliedern, sich frei innerhalb der Mitgliedsstaaten zu bewegen und zu leben (die „Richtlinie“) wird in Irland durch die Verordnungen 2006 und 2008 der Europäischen Gemeinschaften (Freier Personenverkehr) umgesetzt (die „Verordnungen“). Die Richtline und die Verordnungen beziehen sich auf EU-Bürger, Bürger von Ländern innerhalb des EWR und der Schweiz, die in ein anderes Mitgliedsland als das, dessen Staatsbürgerschaft sie besitzen, ziehen, und auf ihre Familienmitglieder, die sie begleiten.
    September 2013