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  • Häufig gestellte Fragen

    Wie erneuere ich meine Geschäftserlaubnis?
    Geschäftserlaubnis-Erneuerungsanträge müssen bei der Business Permission Unit (Adresse siehe oben) eingereicht werden, einen Monat, bevor die aktuelle Erlaubnis abläuft. Folgende Dokumente müssen für alle Bewerbungen eingereicht werden: A. Testierte Abschlüsse und Beweis, dass die Steuervoraussetzungen erfüllt werden. B. Die P60-Formulare (jährliche Steuerzertifikate in Irland) aller Angestellten für die Geschäftszeit des Unternehmens. C. Kontoauszüge der letzten 6 Monate, die sich auf das Unternehmen beziehen. D. Gültige Arbeitserlaubnis (falls nötig) für alle Angestellten. E. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Wenn festgestellt wird, dass das fragliche Unternehmen alle Kriterien für eine Geschäftserlaubnis erfüllt, wird die Erneuerung der Geschäftserlaubnis für weitere 12 Monate ausgestellt. Wenn die Kriterien jedoch nicht erfüllt werden, wird die Geschäftserlaubnis auslaufen und alle Bedingungen, die zu dieser Erlaubnis gehören, mit sofortiger Wirkung ohne Ausnahme aufhören. Business Permission Unit Immigration Services Section Irish Naturalisation and Immigration Service Department of Justice and Equality
    Was passiert, wenn ich abgelehnt werde?
    Wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wird, werden Sie schriftlich über die Gründe dafür in Kenntnis gesetzt. Sie haben das Recht, eine Neuüberprüfung dieser Entscheidung zu verlangen. Bitte beachten Sie, dass diese Bitte innerhalb eines Monats nach dem Datum der Ablehnung eingereicht werden muss. Jeglicher Schriftverkehr, der nach diesem Zeitraum eingeht, wird unter keinen Umständen berücksichtigt werden.
    Was passiert, wenn ich angenommen werde?
    Wenn Ihre Bewerbung angenommen wird, wird Ihnen ein Brief zugestellt, der Ihnen die Erlaubnis gewährt, für eine Anfangszeit von 12 Monaten Geschäfte zu betreiben. Wenn Sie außerhalb Irlands wohnen, müssen Sie diesen Brief bei Einreise dem Einwanderungsbeamten vorzeigen, um eine Einreiseerlaubnis zu erhalten. Nach Ihrer Ankunft in Irland müssen Sie sich bei Ihrem örtlichen Meldeamt registrieren lassen (Garda National Immigration Bureau, 13/14 Burgh Quay, Dublin 2, oder, für Menschen, die außerhalb der Region Dublin wohnen, das Büro des örtlichen Garda Superintendents). Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich ist und Sie bereits legal in Irland wohnen, können Sie Ihr Geschäft beginnen, müssen sich aber zuerst registrieren lassen oder Ihre bestehende Registrierung beim örtlichen Meldeamt erneuern.
    Wie kann ich die irische Einwanderungsbehörde kontaktieren, um mehr über den Stand meiner Bewerbung herauszufinden?
    Anfragen k�nnen per E-Mail oder Post gestellt werden. Kontaktdaten finden Sie unten. � E-Mail-Anfragen k�nnen an�[email protected] gestellt werden. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Anfragen Ihren Namen, Referenznummer und Kontaktdetails beinhalten. � Per Post � Sie k�nnen Anfragen auch an die oben genannte Adresse stellen.
    Was passiert, wenn ich nicht den erforderlichen anrechnungsfähigen Aufenthalt von 60 Monaten (5 Jahren) habe, wenn ich mich bewerbe?
    Bewerbungen von Staatsangehörigen von Ländern außerhalb des EWR, die am Tag der Bewerbung nicht den erforderlichen anrechnungsfähigen Aufenthalt von 60 Monaten (5 Jahren) haben, werden nicht akzeptiert.
    Wie lange dauert es, eine Bewerbung zu bearbeiten?
    Es dauert im Allgemeinen 6 bis 8 Monate, eine Bewerbung zu bearbeiten. Jedoch können einige Bewerbungen aus den unterschiedlichsten Gründen auch längere Zeit brauchen.
    Was passiert mit meiner Bewerbung, wenn ich sie einreiche?
    Zuerst überprüfen wir, dass Sie alle Aufenthalts- und Arbeitsvoraussetzungen für das Programm erfüllen. Falls dies nicht der Fall ist, werden wir Ihnen Bescheid geben, normalerweise innerhalb einer Woche nach Einreichung Ihrer Bewerbung. Wenn Sie sie erfüllen, wird Ihre Bewerbung in chronologischer Reihenfolge mit anderen Bewerbungen eingereiht und wird daraufhin fertig bearbeitet.
    Was sind die Anspruchsvoraussetzungen, die ich erfüllen muss, um eine gültige Bewerbung um langfristigen Aufenthalt einzureichen?
    Menschen, die legal im Land gelebt haben, können sich unter folgenden Bedingungen um langfristigen Aufenthalt bewerben: • Sie müssen am Einreichungstag Ihrer Bewerbung mindestens 60 Monate (5 Jahre) im Land gelebt haben. • Nur legaler Aufenthalt im Land mit Arbeitserlaubnis, Arbeitsgenehmigung oder Arbeitsvisum wird als Aufenthalt für eine Bewerbung um langfristigen Aufenthalt anerkannt. Dieser Aufenthalt muss entweder durch einen Stempel 1 oder Stempel 4-Vermerk auf Ihrem Pass zu erkennen sein – und nicht durch die Daten auf Ihrer Arbeitserlaubnis, Arbeitsgenehmigung oder Arbeitsvisum. (Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich als Ehegatte/Familienangehöriger um langfristigen Aufenthalt bewerben, trägt Ihr Pass gewöhnlich den Stempel 3-Vermerk oder, in einigen Fällen, eine Kombination von Stempel 1 und 3) • Ihre Aufenthaltserlaubnis muss aktuell sein, wenn Sie sich bewerben. • Sie müssen in einem bezahlten Arbeitsverhältnis stehen, wenn Sie sich bewerben, sowie während und nach dem Bewerbungsprozess. • Sie müssen zuverlässig sein. • Jede Zeitspanne, während derer Sie keine Aufenthaltserlaubnis haben, wird nicht gezählt, wenn wir Ihren anrechnungsfähigen Aufenthalt berechnen. • Wenn Sie sich als Ehegatte/Familienangehöriger um langfristigen Aufenthalt bewerben, beachten Sie bitte, dass Sie im Falle einer erfolgreichen Bewerbung langfristige Aufenthaltserlaubnis unter Stempel 3 (Familienangehörigen-Stempel)-Bedingungen für 5 Jahre erhalten. Jedoch sind Sie nicht von den Voraussetzungen für die Arbeitserlaubnis befreit.
    Welche Dokumente muss ich einreichen?
    1. Kopie der Arbeitserlaubnis des Bewerbers. 2. Kopie des Registrierungszertifikates des nationalen polizeilichen Einwanderungsbüros (Garda National Immigration Bureau) des Bewerbers (d.h. GNIB Card). 3. Klare und lesbare Kopie (oder Kopien) des (der) Passe(s) des Bewerbers mit allen Vermerken. (Falls Ihr Pass abgelaufen ist, seit Sie in Irland angekommen sind, reichen Sie bitte Kopien aller abgestempelten Passe mit GNIB-Vermerken ein).
    Wie bewerbe ich mich?
    Die folgenden Dokumente, zusammen mit einem Anschreiben, das genaue Angaben über die Vermerke im Pass zu jeder Arbeitserlaubnis macht, sollten an folgende Adresse eingereicht werden: Long Term Residency Division P.O. Box 12079 Dublin 1. Sie können die Auskunftstelle für langfristigen Aufenthalt unter 6167700 erreichen, mittwochs zwischen 10.00 - 12.00. Bitte wählen Sie Option 3 und dann Option 3. Alle Anrufer sollten beachten, dass diese Option sich nur auf Fragen zum langfristigen Aufenthalt bezieht.
    Woher weiß ich, dass ich mich nicht für langfristigen Aufenthalt bewerben kann?
    Bewerbungen um langfristigen Aufenthalt können von folgenden Personen nicht akzeptiert werden: • Der/die Bewerber/in ist ein Staatsangehöriger eines Landes innerhalb des EWR (EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein & Norwegen). • Der/die Bewerber/in verfügt über Aufenthaltserlaubnis durch seine/ihre Hochzeit mit einem irischen Staatsangehörigen (Siehe Abschnitt über Ehegatten von irischen Staatsangehörigen). • Der/die Bewerber/in verfügt über Aufenthaltserlaubnis durch seine/ihre Hochzeit mit einem Staatsangehörigen eines Landes innerhalb des EWR. (Siehe Abschnitt über EU-Vertragsrechte) • Der/die Bewerber/in verfügt über Aufenthaltserlaubnis unter Studenten-Bedingungen (Stempel 2 & Stempel 2A) • Der/die Bewerber/in wurde entlassen und hat legal seit 5 Jahren mit einer Arbeitserlaubnis des Ministers für Unternehmen, Handel und Innovation in Irland gelebt und gearbeitet, oder hat legal in Irland gewohnt und in Übereinstimmung mit der Arbeitserlaubnis für weniger als 5 Jahre gearbeitet und wurde gegen seinen Willen entlassen. (Siehe "Policy for 5 year workers and redundant workers"). • Der/die Bewerber/in verfügt über Aufenthaltserlaubnis nach den alten IBC und IBC-05 Schemata und hat solch eine Erlaubnis erneuern lassen. (siehe IBC-Abschnitt) • Der/die Bewerber/in erhielt Aufenthaltserlaubnis unter dem türkischen Abkommen (Türkische Assoziation – Stempel 4 für 1 Jahr – erneuerbar beim örtlichen Einwanderungsbeamten) • Der/die Bewerber/in hat Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten oder hat Flüchtlingsstatus oder ist im Zuge der Familienzuführung nach Irland eingereist. • Der/die Bewerber/in verfügt über Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines Intra-Company-Transfers. • Der/die Bewerber/in arbeitet bei einer ausländischen Botschaft in Irland. • Aufenthaltserlaubnis, die unter dem Ferienarbeitsgenehmigungsschema erteilt wurde (siehe www.dfa.ie) zählt nicht für einen langfristigen Aufenthalt. • Der/die Bewerber/in verfügt nur über eine Green Card (Arbeits)-Erlaubnis. Sobald das Gesetz zur Einwanderung, Aufenthalt und Schutz 2008 erlassen wurde, können sich Besitzer einer Green Card (Arbeits)-Erlaubnis direkt beim Minister für Justiz und Gerechtigkeit um langfristigen Aufenthalt bewerben. • Der/die Bewerber/in lebt zurzeit im Land mit Geschäftserlaubnis
    Woher weiß ich, ob ich mich für langfristigen Aufenthalt in Irland bewerben kann?
    (i) Bewerbungen von Menschen, die legal seit mindestens 5 Jahren (d.h. 60 Monate) mit Arbeitserlaubnis/ Arbeitsgenehmigung/ Arbeitsvisum im Land gelebt haben: Bewerbungen um langfristigen Aufenthalt in Irland werden zurzeit als administratives Schema bearbeitet. Menschen, die legal seit mindestens 5 Jahren (d.h. 60 Monate) mit einer Arbeitserlaubnis/ Arbeitsgenehmigung/ Arbeitsvisum im Land gelebt haben, können sich bei diesem Büro um eine fünfjährige Aufenthaltsverlängerung bewerben. In diesem Zusammenhang können sie sich auch um eine Befreiung von den Voraussetzungen für die Arbeitserlaubnis bewerben. Langfristiger Aufenthalt wird gewährt, wenn ein Staatsangehöriger von Ländern außerhalb des EWR mindestens fünf Jahre (d.h. 60 Monate) legal unter den Bedingungen einer Arbeitserlaubnis im Land gelebt hat, was sich durch die entsprechenden Stempel 1 oder Stempel 4-Vermerke auf dem Pass erkennen lässt (nicht durch die Anfangs- und Enddaten jeder Arbeitserlaubnis/ Arbeitsgenehmigungen/ Arbeitsvisum). Zeiträume, in denen eine Person nicht legal im Land gelebt hat (d.h. sie hat keinen aktuellen Vermerk im Pass) zählen nicht für eine Bewerbung um langfristigen Aufenthalt. Ein erfolgreicher Bewerber erhält in dieser Situation eine Aufenthaltserlaubnis auf einem Stempel 4, die für 5 Jahre gilt. (ii) Bewerbungen von Ehegatten/Familienangehörigen Der Ehegatte und/oder Familienangehörige des Bewerbers um langfristigen Aufenthalt können sich auch um langfristigen Aufenthalt bewerben. Um sich um langfristigen Aufenthalt als Ehegatte/Familienangehöriger bewerben zu können, muss der Bewerber legal als Ehegatte/Familienangehöriger für den notwendigen 60-monatigen Zeitraum im Land gelebt haben (d.h. mindestens 5 Jahre). Erfolgreiche Bewerbungen von Ehegatten/Familienangehörigen erhalten Aufenthaltserlaubnis auf Stempel 3. Dieser Sonderfall von langfristiger Erlaubnis befreit den Ehegatten/Familienangehörigen nicht von den Voraussetzungen für die Arbeitserlaubnis. Es ist zu beachten, dass Sie, wenn Sie eine Bewerbung um langfristigen Aufenthalt als Ehegatte/Familienangehöriger (Stempel 3) einreichen, Ehegatte/Familienangehöriger eines Bewerbers sein müssen, der bereits die langfristige Aufenthaltserlaubnis mit Stempel 4-Bedingungen erhalten hat. (Bitte beachten Sie: Siehe letzter Abschnitt zu den Gruppen von Menschen, deren Bewerbung um langfristigen Aufenthalt nicht akzeptiert werden kann).